Honorare

Klare und transparente Preisgestaltung

Die Honorare werden beim Erstgespräch transparent festgelegt und durch eine Honorarvereinbarung schriftlich fixiert.

Festlegung der Honorare

Die Honorare können auf drei Arten festgelegt werden:

  • Stundenhonorar, dessen Satz beim Erstgespräch einvernehmlich festgelegt wird;
  • Pauschalhonorar, das alle vereinbarten Leistungen umfasst;
  • Erfolgshonorar.
Fassade des Justizpalastes

Kostenübernahme

Ganz oder teilweise durch:

  • Ihre Rechtsschutzversicherung, nach den Bedingungen Ihrer Police;
  • Die Prozesskostenhilfe, für bestimmte Verfahren, sofern Ihr Einkommen die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet.

Außergerichtliche Phasen können nicht über die Prozesskostenhilfe abgedeckt werden.